Wahlphysiotherapeut – Was bedeutet das?
Als Wahlphysiotherapeut arbeiten wir eigenständig und nicht direkt mit den Krankenkassen. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Therapie vorerst selbst tragen. Im Anschluss können Sie jedoch einen Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Je nach Kasse wird ein Teil der Kosten zurückerstattet. Gerne informieren wir Sie dazu näher und unterstützen Sie bei der Abwicklung.
So funktioniert der Ablauf:
Verordnung vom Arzt
Bevor Sie mit der Physiotherapie beginnen, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Hausarzt/ Facharzt. Diese Verordnung sollte folgende Informationen enthalten:
Ihre Diagnose (z.B.: Lumbargo, Diskusprolaps, Parkinson,...)
Die vorgeschriebene Behandlung (z.B.: „Physiotherapie, 30 Minuten, 10 mal“)
Bewilligung durch die Krankenkasse (derzeit nur SVS)
Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) verlangt derzeit eine Bewilligung für die Kostenübernahme bevor die Therapie startet. Dies ist notwendig, um später eine Rückerstattung der Kosten beantragen zu können. Die restlichen Krankenkassen verlangen derzeit keine Bewilligung. Bitte Informieren Sie sich bei Unklarheiten bei Ihrer Krankenkasse.
Terminvereinbarung
Nach der Bewilligung können wir die Termine für Ihre Therapie fixieren. Kontaktieren Sie uns dazu.
Vorbereitung:
Bereiten Sie alle notwendigen Dinge vor, die Sie zur Therapie benötigen: Die Verordnung, Diagnosen von Ärzten, Röntgenbilder, MRT Bilder, ein Handtuch, Sportbekleidung.
Anfahrt
Unsere Praxis liegt am Hauptplatz in Asparn an der Zaya. Eine Beschreibung der Anfahrt finden Sie unter Kontakt und Anfahrt
Durchführung der Therapie
Gemeinsam arbeiten wir an Ihren individuellen Zielen, basierend auf der ärztlichen Verordnung und einem persönlichen Befund. Dabei setzen wir auf eine professionelle und entspannte Atmosphäre, um Ihre Genesung optimal zu unterstützen.
Rechnung und Rückerstattung Nach jeder Therapieeinheit übernehmen Sie die Kosten dafür selbst. Nach Abschluss der Therapieserie erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine Rückerstattung der Kosten zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass der genaue Erstattungsbetrag je nach Krankenkasse unterschiedlich ist.
Zusätzliche Kostenerstattungen Private Krankenversicherungen können je nach Vertragskonditionen Ihre privaten Kosten rückerstatten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.
Wir bieten auch Hausbesuche an. (Kostenrückerstattung mit ärztlicher Verordnung möglich)
Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin telefonisch abgesagt werden. Ansonsten müssen wir leider den Termin verrechnen.